Neben dem ehemals staatlichen Postunternehmen die POST gibt es auch private Postdienstleister.
Meist handelt es sich dabei um Tochterunternehmen von Zeitungsverlagen, die bereits über eine gute Infrastruktur durch ihre Zeitungszusteller in ihrer Verbreitungsregion verfügen.
Auch wird diese Dienstleistung von Kurier- und Logistikunternehmen angeboten, welche sich in einem Verbund zusammengetan haben.
In Deutschland ist das gewerbliche Anbieten von Postdienstleistungen jedermann erlaubt (Grundgesetz Art. 87 f Abs. 2).
Nur für Briefsendungen bis 50 Gramm wird eine Lizenz der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen benötigt.
Wer ohne diese Lizenz tätig wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit,
die mit einer Geldbuße bis zu 1 Million Euro geahndet werden kann.
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